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Alle Rechte und Pflichten gegenüber der GVZ gehen mit dem Eintrag der Handänderung ins Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Das zuständige Grundbuchamt meldet der GVZ die eine Handänderung. Die GVZ sendet dem neuen Eigentümer die entsprechende Versicherungsauskunft zu. |
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