Die GVZ unterscheidet drei Arten von Versicherungswerten: Neuwert, Zeitwert und Abbruchwert. Der Versicherungswert entspricht der Versicherungssumme, zu welcher ein Gebäude im Falle eines Totalschadens versichert ist. In der Regel sind Gebäude bei der GVZ zum Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht den Kosten für die Erstellung des Gebäudes als einzeln erstelltes Objekt in der gleichen Art und Grösse, bei gleichem Ausbaustandard und zu ortsüblichen Preisen am Tag der Schätzung. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich Wertverminderung durch technische Entwertung. Die technische Entwertung umfasst die Minderung des Neuwertes infolge von Abnützung, Baumängeln und Bauschäden. Sie entspricht den Unterhalts- und Renovationskosten, die nötig sind, um den ursprünglichen Neuwertzustand wiederherzustellen, und wird in Prozent des Neuwerts angegeben (auf 5 Prozent gerundet). Der Abbruchwert gilt für Gebäude, welche zum Abbruch vorgesehen oder wegen Zerfalls nicht mehr benutzbar sind.
Ähnliche Fragen