Für die Berechnung des Gebäudevolumens wendet die GVZ ein leicht angepasstes Regelwerk auf der Basis der SIA Norm 416 an. Differenzen zwischen den Verfahren ergeben sich vor allem bei nicht ausgebauten Dachräumen, da die GVZ nicht das gesamte Volumen in die Versicherungssumme einrechnet.
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