Der Schaden muss der GVZ schnellstmöglich gemeldet werden:
Für die Schadenmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
- Gebäudeadresse und GVZ-Nr.
- Schadendatum mit Ursache und Ausmass (soweit abschätzbar)
- Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort (z.B. Eigentümer, Mieter, Verwalter, Hauswart)
Folgende Massnahmen sind zu treffen:
- Dokumentation des Schadens mit Fotos
- Organisation von Notmassnahmen, um den Schaden möglichst kleinzuhalten (z.B. Notabdeckungen, Abpumpen von Wasser, Grobreinigungen, Trocknungsarbeiten)
- Ausser im Zusammenhang mit diesen notwendigen Sofortmassnahmen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, welche die Schadenabklärung erschweren
Die GVZ übernimmt die Kosten für die nötigen Sofortmassnahmen, die dazu dienen, Folgeschäden zu vermeiden.
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