Die GVZ benötigt eine in der Schweiz ansässige bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen in der Schweiz ansässigen, bevollmächtigten Vertreter (siehe dazu unsere Broschüre «Häufig gestellte Fragen», Kapitel 1.6).
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Die GVZ benötigt eine in der Schweiz ansässige bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen in der Schweiz ansässigen, bevollmächtigten Vertreter (siehe dazu unsere Broschüre «Häufig gestellte Fragen», Kapitel 1.6).
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